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Also in Österreich schützt Dummheit vor Strafe nicht! Es ist DEINE Schuld wenn du was einnimmst und nicht weißt was drinnen ist. Sonst kannst ja bei jedem Drogencocktail sagen du wusstest nicht was da drin ist oder ein Typ verkauft dir was und du schmeißt es einfach rein und behauptest dann du hättest ja keine Ahnung gehabt. Und auch auf Drogenpäckchen steht nicht drauf, dass es die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann.
@Pizzabäcker: Und was wäre wenn dir jemand etwas in den Drink kippt?
Der Unterschied ist aber, dass das Zeug legal zu haben war! Dein Drogencocktail und dein Drogenpäckchen sind von vornherein nicht legal zu haben. Daher würde ich sagen, dass er hier recht bekommen würde, vorausgesetzt er hat z.B. die original Rechnung noch. Natürlich die Rechnung zu dem Zeitpunkt wo es legal zu haben war.
Guter Gedankengang, aber leider nicht haltbar. Beste Beispiele: Spice und Badesalz. Bis zum "Neue Psychoaktive-Substanzen Gesetz (NPSG) seit 2012 legal erhältlich, da sie nicht unter das SMG §§2-4 fielen. (Hintergrund: es geht dabei um neuartige chemische Mixdrogen (voll- oder teilsynthetische hergestellte chemische Verbindungen mit psychoaktiver Wirkung), die nicht die spezifischen Inhaltsstoffe jener Substanzen aus dem Suchtmittelregister enthalten, sondern nur Teile und einfach veränderte und daher nicht unter das SMG oder ArzneimittelG subsumiert werden konnten und deswegen legal in Shops erhältlich war.)
Auch hier konnte das Zeug zunächst "legal" erworben werden und wurde nachträglich verboten. Der Besitz ist dann ab jenem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots unter Strafe gestellt. Die Folgen des Konsums sind gleich wie bei anderen Drogen zu behandeln.
Ich hoffe, ich konnte euch einen guten Einblick gewähren.
Da du dich hier anscheinend gut auskennst, wie ist das denn wenn man nicht nachweisen kann wann er's eingenommen hat? Wenn das Zeug ein halbes Jahr später nachweisbar ist und er klar stellt, dass er es ab Zeitpunkt des Verbots nicht mehr eingenommen hat, muss er für die Einnahmezeit, während es "legal" war, trotzdem haften?