ma wieder musterung

@ ThaRob

sorry, hab mich vorhin im absatz geirrt. Verweis von § 12 Abs.6 WPflG in deinem Fall auf § 5 Abs.1 Nr.1 a WPflG.
D.h. du darfst das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 24 / 25 Jahre sind daher kein Problem. Auch wenn du länger brauchst, bist du ja noch in der Ausbildung und der Zurückstellungsgrund wäre noch nicht weggefallen. D.h. du kannst auch dann nicht eingezogen werden.

Auf jeden Fall kannst du die Meisterausbildung beenden, sofern du sie begonnen hast und davor noch nicht eingezogen worden bist. Musst allerdings dauernd Belege zum Kreiswehrersatzamt schicken, um das nachzuweisen.

Ich darf hier allerdings keine Rechtsauskunft geben, ist daher nur ein "Hinweis". Sollte aber keine Probleme geben.

pinscher
 
Polynomstapler:
Bei uns waren die Psychologinnen ziemliche Bomben. Ich war "leider" gesund



du weißt aber eh dass nicht jeder zum Psychologen muss, sondern nur jene die... :D !!
 
@Bill

Jo, eben. Ich musste nicht zu ihr. Hab die elektronische Befragung (400 dämliche Fragen) ohne Auffälligkeiten bestanden :)
 
400?

wow, bei uns waren es gerade mal ~ 15-20



"haben Sie schon einmal wegen Alkohol ernste Schwierigkeiten bekommen?"

und weitere solcher Murks Fragen :rolleyes:
 
"Verändern sich die Farben von Ihnen bekannten Gegenständen?"

"Haben Sie den Eindruck, dass der Boden sich bewegt?"

"Wie oft hatten Sie Sex?"

"Hatten Sie sexuelle Kontakte mit Frauen?"

"Hatten Sie sexuelle Kontakte mit Männdern?"

"Haben Sie den Eindruck, dass sie in letzerer Zeit intensivere Gerüche wahrnehmen?"

"Träumen Sie manchmal davon ein Held zu sein?"

.....
 
""Wie oft hatten Sie Sex?"

"Hatten Sie sexuelle Kontakte mit Frauen?"

"Hatten Sie sexuelle Kontakte mit Männdern?"


die fragen kamen aber nicht wirklich am pc oder fragebogen, das war doch ein scherz von dir, nicht?
 
doch, logo.

Nur die lieben Tierchen haben gefehlt :D Dabei wär das ja nicht unwichtig, für Funktionen wie Hundeführer und so :D :D
 
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