Hallo Franky,
wie deereper schon sagt: So eine Flasche kostet wohl nicht die Welt und ist den Stress mit dem Studio somit nicht wert.
Zum Thema Legalität: Grundsätzlich nicht, zumindest nicht bei uns in DE.
Durch den Verbot der eigenen Trinkflasche wird der Studiogast gezwungen, die angebotenen Produkte im Fitnessstudio zu erwerben. Sei es nur die Trinkflasche, oder auch die dazugehörigen Getränke, wenn der oder diejenige nicht gerade aus dem Wasserhahn trinken möchte. Gezwungen wird er dadurch, dass mit der sportlichen Aktivität defintiv ein hoher Flüssigkeitsbedarf einhergeht. Kann dieser Bedarf nicht gedeckt werden, kann dies gesundheitliche Folgen haben. Flüssigkeitsaufnahme ist damit unverzichtbar und ein MUSS, kann vom Studiobetrieber aber NICHT ausschließlich aus seinem Repertoire "vorgegeben" werden.
Vgl. dazu bestehende Urteile mit Begründungen wie: [...]"sei es dem Kunden allerdings nicht zumutbar, „den erhöhten notwendigen Flüssigkeitsbedarf im Rahmen sportlicher Betätigung nur durch vom Verwender veräußerte Getränke“ [...] stillen zu können.“
"Eine [...] derartige kundenfeindliche Auslegung der Klausel, man dürfe keine eigenen Getränke mitbringen, könne niemals Bestandteil eines Vertrages werden."
Gruß
Daniel