Artikel: Laufschuhe

habe ich schon mitbekommen ...

... nur hatte ich keine Zeit für eine Antwort in der gebotenen Ausführlichkeit, die wird jetzt nachgeholt!

Gruß

Ekkehard
 
Re: Viel Spaß bei DER Beweisführung!

Ich habe zufällig nochmal nachgeschaut, und kann dir nun sagen, dass die Beweislast beim Verkäufer und nicht dem Verbraucher liegt, d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass er korrekt und qualifiziert beraten hat, was er im Zweifel wohl nicht kann :).
Also lohnt es sich doch...
LG,

Felix *dergradeinBGBneklausurversiebthat*

 
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