ma wieder musterung

ThaRob

New member
jo hab heute einladung zur musterung bekommen. hab zwar noch bisel ausbildung vor mir aber egal.
meine frage dazu wäre, warum soll ich bitte ne badehose und badschlappen mitnehmen? hab ich noch nie was von gehört????
 
ach quatsch... bei mir stand das damals auch drauf, badehose ...badelatschen, handtuch usw. usw. Hab nichts mitgehabt, die anderen alle auch nicht. Sind alle mit Boxershorts rumgelaufen. werden dir bestimmt noch mehrere bestätigen.

gruss

django
 
Jop, im Prinzip ist es ziemlich egal ob du da in shorts oder badehose + schlappen von Zimmer zu Zimmer latscht.
Es wird dir keiner den Kopf abreißen wenn du keine Badelatschen mithast ;)
 
Najo was Schlappenartiges würd ich schon mitnehmen, oder zumindest nen paar Turnschuhe, weil barfuß oder auf Strümpfen da rumzulatschen hätte ich keinen Bock, wäre mir zu dreckig.
Ansonsten halt normales T-Shirt und ne Boxershorts völlig wurst.

MfG
 
bei mir stands auch drin aber ich hab die dinger überhaupt nicht gebraucht. ich musste nur in einem raum meine klamotten, bis auf die shorts halt, ausziehen und da ein paar schritte durch die gegend machen. keine ahnung warum die das da überhaupt reinschreiben :confused:
 
na du musst husten, damit die sehn ob deine eier sich bewegen. wenn nicht, is halt scheiße

ich hab noch 1 jahr zeit. bis dahin lass ich die haare nur so wuchern, der wird sich freuen.
 
@Achmed

Unsinn. Die langen Dir an die Leiste und lassen Dich husten, um festzustellen, ob Du eine Schädigung (evtl. Bruch), oder Schwäche der Leiste hast. An Deinen Eiern sind die dabei nicht interessiert:D .

sam
 
na gut danke jungs

nochne frage, wenn ich nach meiner ausbildung nich direkt eingezogen werde und mit der meisterschule anfangen sollte, kann ich mich dann weiter freistellen lasse oder können die mich dann einfach einziehen? ein geselle in meiner firma wurde noch nich eingezogen und hat direkt nach der ausbildung mit der meisterschule angefangen(also seit anfang des schuljahres).
mit dem hab ich aber keine lust darüber zu sprechen weil der immer so antworten gibt wie das geht mich nix an weil ich azubi bin und kein geselle.. halt ein arschloch(der größte schleimer der firma)
 
Nunja die kucken aber nicht in den Arsch, sondern man muss halt die Backen so auseinanderziehen und dann kuckt der Doc halt drauf.
Bei in den Arsch denken die Leute immer der schiebt dir ne Sonde ins Loch

MfG
 
Original geschrieben von LaPassion
Nunja die kucken aber nicht in den Arsch, sondern man muss halt die Backen so auseinanderziehen und dann kuckt der Doc halt drauf.
Bei in den Arsch denken die Leute immer der schiebt dir ne Sonde ins Loch

MfG

hast recht aber es wird peinlich wenn das ne Frau macht wie bei mir und man kurz vorher kacken war und nicht wusste das die einen Blick zwischen die Spalten werfen, möcht nicht wissen ob da noch was geklebt hat :D
 
Original geschrieben von MisterCee
hast recht aber es wird peinlich wenn das ne Frau macht wie bei mir und man kurz vorher kacken war und nicht wusste das die einen Blick zwischen die Spalten werfen, möcht nicht wissen ob da noch was geklebt hat :D

hey, du solltest denen eine urinprobe und keine kotprobe geben ;):D
 
Musstet ihr Urinproben abgeben?

Wir nid. Einpaar Psychos in meinem Schlag haben sogar noch in der Nacht in der Kaserne einpaar Tüten geraucht :rolleyes: Ich hab gebetet, dass die Wache vorbeikommt. Wär lustig geworden :D (Ja, ich bin ein Sadist)

Was seid ihr eigentlich so?

Ich bin Sanitätssoldat mit Kaderempfehlung und darf meinen Dienst im sonnigen Tessin leisten. :) Und ich muss dieses Sturmgewehr nicht mit mir rumtragen, hab diese geile 9mm :D
 
@ ThaRob

§ 12 Zurückstellung vom Wehrdienst

(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt,

1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist,

2. wer, abgesehen von den Fällen des § 10, Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach § 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist.

(2) Vom Wehrdienst werden Wehrpflichtige, die sich auf das geistliche Amt (§ 11) vorbereiten, auf Antrag zurückgestellt.

(3) Hat ein Wehrpflichtiger seiner Aufstellung für die Wahl zum Bundestag, zu einem Landtag oder zum Europäischen Parlament zugestimmt, so ist er bis zur Wahl zurückzustellen. Hat er die Wahl angenommen, so kann er für die Dauer des Mandats nur auf seinen Antrag einberufen werden.

(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen

a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder

b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,

2. wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes oder Gewerbebetriebes unentbehrlich ist,

3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen

a) einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt,

b) den zweiten Bildungsweg zur Hochschul- oder Fachhochschulreife, zu einem mittleren Bildungsabschluß oder zum Hauptschulabschluß oder

c) eine ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife begonnene erste Berufsausbildung, die regelmäßig nicht länger als vier Jahre dauert oder deren regelmäßig über vier Jahre hinausführender Abschnitt noch nicht begonnen hat, unterbrechen würde.

(5) Vom Wehrdienst kann ein Wehrpflichtiger ferner zurückgestellt werden, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist, oder wenn seine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

(6) In den Fällen des Absatzes 4, ausgenommen Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b, darf der Wehrpflichtige vom Grundwehrdienst höchstens so lange zurückgestellt werden, daß er noch vor der für ihn nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 maßgebenden Altersgrenze einberufen werden kann. In Ausnahmefällen, in denen die Einberufung eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann er auch darüber hinaus zurückgestellt werden.


dazu folgendes:
1.) auf Antrag wirst du bei besonderer Härte zurückgestellt. Ich denke Meisterprüfung fällt unter § 12 Abs. 4 Nr.3 a WPflG. Hab aber leider jetzt keinen WPflG-Kommentar zu Hause.
2.) Allerdings Einschränkung nach § 12 Abs. 6 WPflG; abhängig vom Alter bei Abschluss der Ausbildung. Sofern du dann unter 25 bzw. spätstens 28 Jahren wärst, sollte das kein Problem sein. Wenn du gleich anfängst, kannst du idR (Ausnahme: Knappheit an Wehrpflichtigen) nicht eingezogen werden.

Ich hoffe, das hilft etwas.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsauskunft und ohne Gewähr.

pinscher
 
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