33. Jahrgang Nr. 80 Berlin, den 1.April 1978 A3227A
Herausgeber: Der Senator für Justiz
Anweisung für die Benutzung der Toiletten!
Allgemeines
Die Toilette besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken mit
birnenförmiger, schräg nach unten geneigter Sitzaufnahme der Exkremente.
Auf dem Sitzrand ist ein Sitzstück angebracht und mit zwei Halteschrau-
ben befestigt. Die mechanische Spülung ist in der Wand gut sichtbar an-
gebracht und durch Rohrleitungen mit dem eigentlichen Sitzbecken verbun-
den. Sie wird mit dem Drücker und der Druckfeder bei Benutzung einge-
rastet. Das Zubehör besteht aus der Reinigungsbürste mit Öse, der
Halterung mit Haken und dem Tropfenfänger.
Gebrauchsanweisung
Die Toilette wird sitzend benutzt. Der Benutzer setzt sich unter gleich-
zeitigem Anheben der hinteren Bekleidungsstücke so tief in die Hocke,
bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist
gleichmäßig gleichseitig verteilt, die obere Körperhälfte leicht nach
vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschen-
kel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. Unter ruhigem Ein- und
Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmus-
kulatur den Darminhalt in den dafür bestimmten Durchbruch des Porzellan-
beckens. Falls sich die Spülung durch äußere Einflüsse löst, steht der
Benutzer auf, richtet sich nach den Fliesen aus und verharrt.
Nach beendeter Prozedur macht der Benutzer eine Wendung nach halblinks
unter gleichzeitigem Anheben der rechten Gesäßhälfte, erfasst das
Reinigungsfähnchen (ca. 10 x 15 cm) mit dem Daumen und Zeigefinger der
rechten Hand, wobei der Mittelfinger als Stütze dient, und führt sie
durch die von Muskelfleisch gebildete Kerbe. Linkshänder führen sämt-
liche Tätigkeiten mit der linken Hand aus, damit Verletzungen vermieden
werden. Es ist dem Benutzer freigestellt, das Reinigungspapier von oben
nach unten oder umgekehrt zu führen. Die Reinigung ist so oft zu wieder-
holen, bis 5 Blätter sauber erscheinen.
Nach dem Reinigen richtet sich der Benutzer auf, steht einen Moment
still und entspannt. Dann beginnt er mit dem Ordnen der Kleidung. An-
schließend macht er eine Drehung um 180' bei Anhebung des linken Fußes
(Drehung auf beiden Füßen verboten - Unfallgefahr!) und betätigt die
Spülung. Die Reinigung erfolgt auf Sicht. Während des Aufenthaltes auf
der Toilette ist es dem Benutzer verboten, ohne besondere Genehmigung zu
essen, zu trinken, sich hinzulegen oder Geschenke anzunehmen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit Verkündet
Regierender Bürgermeister
Dietrich Stobbe
Gruß Rainer
Herausgeber: Der Senator für Justiz
Anweisung für die Benutzung der Toiletten!
Allgemeines
Die Toilette besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken mit
birnenförmiger, schräg nach unten geneigter Sitzaufnahme der Exkremente.
Auf dem Sitzrand ist ein Sitzstück angebracht und mit zwei Halteschrau-
ben befestigt. Die mechanische Spülung ist in der Wand gut sichtbar an-
gebracht und durch Rohrleitungen mit dem eigentlichen Sitzbecken verbun-
den. Sie wird mit dem Drücker und der Druckfeder bei Benutzung einge-
rastet. Das Zubehör besteht aus der Reinigungsbürste mit Öse, der
Halterung mit Haken und dem Tropfenfänger.
Gebrauchsanweisung
Die Toilette wird sitzend benutzt. Der Benutzer setzt sich unter gleich-
zeitigem Anheben der hinteren Bekleidungsstücke so tief in die Hocke,
bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist
gleichmäßig gleichseitig verteilt, die obere Körperhälfte leicht nach
vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschen-
kel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. Unter ruhigem Ein- und
Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmus-
kulatur den Darminhalt in den dafür bestimmten Durchbruch des Porzellan-
beckens. Falls sich die Spülung durch äußere Einflüsse löst, steht der
Benutzer auf, richtet sich nach den Fliesen aus und verharrt.
Nach beendeter Prozedur macht der Benutzer eine Wendung nach halblinks
unter gleichzeitigem Anheben der rechten Gesäßhälfte, erfasst das
Reinigungsfähnchen (ca. 10 x 15 cm) mit dem Daumen und Zeigefinger der
rechten Hand, wobei der Mittelfinger als Stütze dient, und führt sie
durch die von Muskelfleisch gebildete Kerbe. Linkshänder führen sämt-
liche Tätigkeiten mit der linken Hand aus, damit Verletzungen vermieden
werden. Es ist dem Benutzer freigestellt, das Reinigungspapier von oben
nach unten oder umgekehrt zu führen. Die Reinigung ist so oft zu wieder-
holen, bis 5 Blätter sauber erscheinen.
Nach dem Reinigen richtet sich der Benutzer auf, steht einen Moment
still und entspannt. Dann beginnt er mit dem Ordnen der Kleidung. An-
schließend macht er eine Drehung um 180' bei Anhebung des linken Fußes
(Drehung auf beiden Füßen verboten - Unfallgefahr!) und betätigt die
Spülung. Die Reinigung erfolgt auf Sicht. Während des Aufenthaltes auf
der Toilette ist es dem Benutzer verboten, ohne besondere Genehmigung zu
essen, zu trinken, sich hinzulegen oder Geschenke anzunehmen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit Verkündet
Regierender Bürgermeister
Dietrich Stobbe
Gruß Rainer