Mal was für die Beinmuskulatur:

Rainer

New member
33. Jahrgang Nr. 80 Berlin, den 1.April 1978 A3227A

Herausgeber: Der Senator für Justiz

Anweisung für die Benutzung der Toiletten!

Allgemeines

Die Toilette besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken mit
birnenförmiger, schräg nach unten geneigter Sitzaufnahme der Exkremente.
Auf dem Sitzrand ist ein Sitzstück angebracht und mit zwei Halteschrau-
ben befestigt. Die mechanische Spülung ist in der Wand gut sichtbar an-
gebracht und durch Rohrleitungen mit dem eigentlichen Sitzbecken verbun-
den. Sie wird mit dem Drücker und der Druckfeder bei Benutzung einge-
rastet. Das Zubehör besteht aus der Reinigungsbürste mit Öse, der
Halterung mit Haken und dem Tropfenfänger.

Gebrauchsanweisung

Die Toilette wird sitzend benutzt. Der Benutzer setzt sich unter gleich-
zeitigem Anheben der hinteren Bekleidungsstücke so tief in die Hocke,
bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist
gleichmäßig gleichseitig verteilt, die obere Körperhälfte leicht nach
vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschen-
kel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. Unter ruhigem Ein- und
Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmus-
kulatur den Darminhalt in den dafür bestimmten Durchbruch des Porzellan-
beckens. Falls sich die Spülung durch äußere Einflüsse löst, steht der
Benutzer auf, richtet sich nach den Fliesen aus und verharrt.

Nach beendeter Prozedur macht der Benutzer eine Wendung nach halblinks
unter gleichzeitigem Anheben der rechten Gesäßhälfte, erfasst das
Reinigungsfähnchen (ca. 10 x 15 cm) mit dem Daumen und Zeigefinger der
rechten Hand, wobei der Mittelfinger als Stütze dient, und führt sie
durch die von Muskelfleisch gebildete Kerbe. Linkshänder führen sämt-
liche Tätigkeiten mit der linken Hand aus, damit Verletzungen vermieden
werden. Es ist dem Benutzer freigestellt, das Reinigungspapier von oben
nach unten oder umgekehrt zu führen. Die Reinigung ist so oft zu wieder-
holen, bis 5 Blätter sauber erscheinen.

Nach dem Reinigen richtet sich der Benutzer auf, steht einen Moment
still und entspannt. Dann beginnt er mit dem Ordnen der Kleidung. An-
schließend macht er eine Drehung um 180' bei Anhebung des linken Fußes
(Drehung auf beiden Füßen verboten - Unfallgefahr!) und betätigt die
Spülung. Die Reinigung erfolgt auf Sicht. Während des Aufenthaltes auf
der Toilette ist es dem Benutzer verboten, ohne besondere Genehmigung zu
essen, zu trinken, sich hinzulegen oder Geschenke anzunehmen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit Verkündet

Regierender Bürgermeister

Dietrich Stobbe

Gruß Rainer
 
Bitte, bitte ...

sag mir dass das nicht authentisch ist?

Ich vermisse hier auch die Unterscheidung zwischen Flach und Tiefspüler. Aber vielleicht gab es damals nur die Flachspüler.

Und soweit ich weiß, wird von den Ärzten abgeraten allzuviel Druck mit der Bauchmuskulatur auszuüben. Es soll alles ohne viel Zutun herauskommen.

Gruß

Carsten

http://bct.homeip.net/pictures/carstens head.jpg
 
Genau

lieber Carsten,

daher brauchen wir ja die komplexen Kohlenhydrate, Ballaststoffe und viel Flüssigkeit, weil das übermäßige "Pressen" ja bekanntlich den lieben Hämorrhoiden Tür und Tor öffnet!!:winke::winke:

Gruß Rainer
 
für einen Prostatiker bist noch a bissl zu jung!

es stimmt, was carsten geschrieben hat - beim urinieren soll man keine bauchpresse einsetzen. zumindest nicht von beginn an.

gruß, kurt
 
Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)
§ 1 Definition Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.
§ 2 Anwendungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt
§ 3 Sitzgebot Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.
§ 4 Vorbereitungen Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.
§ 5 Sitzposition Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.
§ 6 Darmentleerung Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
§ 7 Sichtkontrolle Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.
§ 8 Reinigung des Rektums Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
§ 9 Reinigung des Aborts Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.
§ 10 Verlassen des Aborts Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.
§ 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft
 
Re: frage

Ich muss gestehen, ich weiß es nicht (stand auf ner Website für unglaubliche Gesetze) - aber ich denke mal ja (auf der anderen Seite gilt in Hessen theoretisch noch die Todesstrafe...) ;-)
 
Re: frage

hi karla,

da haste recht man weiß ja nie-es ist alles möglich*lach*

lg.blondy
 
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