Frage an die Rechtsgelehrten unter Euch

Papa Fitness

New member
Habe da mal ein paar Fragen bezüglich Fitnessstudio-Verträgen:
1. Ich habe mal gelesen, dass 2-Jahres-Verträge unzulässig sind. Stimmt das?

2. Unser Studio wird gerade umgebaut. Einige Bereiche sind jetzt abgesperrt und die Geräte stehen jetzt da, wo noch Platz ist. Jetzt ist alles viel zu eng. Die Solarien kann man nun auch nicht mehr nutzen (habe aber pro Besuch eine Einheit frei). Und das einen Monat lang! Ich nenn das Nichterfüllung eines Vertrages, was für mich
Beitragsminderung heisst. Liege ich damit richtig?

3. Bei einigen Geräten bin ich beim Max-Gewicht angekommen. Wegen mir werden die aber nicht mehr Gewichte kaufen. Kündigungsgrund? Schliesslich kann ich ja nicht meinem Ziel des Muskelaufbaus an diesen Geräten mehr nachkommen.

MfG, Papa Fitness.
 
A

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Re: Frage an die Rechtsgelehrten unter Euch
Hallo Papa Fitness,

schau mal hier:
fragen .
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Papa Fitness:
Habe da mal ein paar Fragen bezüglich Fitnessstudio-Verträgen:
1. Ich habe mal gelesen, dass 2-Jahres-Verträge unzulässig sind. Stimmt das?

Auf keinen Fall. Verträge können beliebig befristet sein.

2. Unser Studio wird gerade umgebaut. Einige Bereiche sind jetzt abgesperrt und die Geräte stehen jetzt da, wo noch Platz ist. Jetzt ist alles viel zu eng. Die Solarien kann man nun auch nicht mehr nutzen (habe aber pro Besuch eine Einheit frei). Und das einen Monat lang! Ich nenn das Nichterfüllung eines Vertrages, was für mich
Beitragsminderung heisst. Liege ich damit richtig?

Müsste sich machen lassen. Aber der rechtliche Weg ist zu umständlich. Frag einfach den Betreiber. Aber ich würde das nicht tun, schliesslich dient der Umbau allen - und man will ja auch nicht als kleinlich gelten.

3. Bei einigen Geräten bin ich beim Max-Gewicht angekommen. Wegen mir werden die aber nicht mehr Gewichte kaufen. Kündigungsgrund? Schliesslich kann ich ja nicht meinem Ziel des Muskelaufbaus an diesen Geräten mehr nachkommen.

Kannst Du vergessen. Du wusstest ja, was Du kriegst. Du hast für eine bestimmte Summe die Option erworben, die Geräte nutzen zu dürfen. Ob Du da hin gehen kannst/willst und ob sie Dir nützen spielt keine Rolle. Du kannst aber natürlich darauf hoffen, dass der Studiobetreiber Dir entgegenkommt. Einfach mit ihm drüber sprechen.
[/quote]

Gruss
P.
 
zu Punkt 1 :

es gibt n der tat ein urteil das besagt das 2jahresverträge bei leuten die noch nie fitness betrieben haben "rechtsungültig" sind.
deshalb wird bei manchen verträgen auch gefragt ob man schonmal mitglied in einem fitnesscenter war. ist das der fall, sind die 2 jahre rechtsbindent. wenn nicht, kommst du dort hinaus.

so wird es zumindest bei uns praktiziert.
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greetz
Mr.FrEEzEr
 
Hi Leute

Also es liegt am Richter. Im allgemeinen sind Verträge mit mehr als 18 Monaten Laufzeit nicht erlaubt. Oft werden sie jedoch geduldet.
Erkündige dich mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale, die kennen die regionalen Urteile und können dir sicher weiterhelfen.

MfG

5190
 
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