Frage an die Juristen unter euch

Muskelpacket

New member
Hi

mein mixer is gefreckt und wollte ihn heute zurückgeben, habe ihn nämlich im April gekauft und laut Gesetz sind ja 2 Jahre Gewährleistung drauf. Also bin ich zu dem Geschäft in dem ich ihn gekauft hab, hingegangen und mir direkt den Chef geben lassen. Der hat gesagt, sie könnten ihn nicht zurücknehmen, lediglich was sie als Kundenleistung tun könnten wäre die Herstellerfirma zu informieren und bei denen Ansatz anzufordern, sie würden sich dann bei mir melden. Adresse und so haben sie sich aufgeschrieben und ich hab nen Zettel mit Unterschrift bekommen auf der draufstand dass ich den mixer zur Reparatur gegeben hab. Ich hatte irgendwie das Gefühl als wollte er mich verarschen, normalerweise müsste das geschäft mir doch die ware bzw das geld erstatten und nicht die Herstellerfirma? Oder ist das deren freiraum das zu entscheiden?

MFG
Muskelpacket
 
war das nicht der jack lalane powerjuicer?:D :p
 
wenn ich mich nicht irre hätten sie dir eigentlich ein neues geben müssen sollte das gerät noch vorrätig sein.

gruß
 
Wart mal ab in der Regel schickt die Herstellerfirma ein Ersatzgerät des selben Typs als "Entschädigung" sofern dieser noch produziert wird. beim Kumpel wars dasselbe, Fernseher in Arsch, er hin´das Gerät abgegeben und die herstellerfirma hat dann ein neues geschickt.....
 
lol naja wenns nich der powerjuicer war is ja logisch das der kaputt geht ;o)

aber ich hab über ebay n mp3 player ersteigert beim shop aber bei dem schreibich immer noch hin und her wie dsa mim zurückschicken is und wie ich da n neun bekomm kann und die bekomms nich auff reihe
 
in der regel müssen firmen ihre waren zurücknehmen um sie dem hesteller zwecks reparatur zukommen zulassen.
soweit ich weiss, dürfen sie dies 2x machen, bevor du anspruch auf ein ersatzgerät hast. (nach jeder repatatur, garantieverlängerung bestätigen lassen!!!)
es ist auch nicht zwingend, daß sie dir während der reparatur ein leihgerät überlassen.
in deinem fall, kann ich das aus hygienegründen sogar verstehen.

wenn du sicher bist, das auf deinem gerät noch garantie drauf ist, und der verkäufer sich weigert das gerät anzunehmen, würde ich zum verbraucherschutz gehen. gibts in jeder grösseren stadt.


aber ich hab über ebay n mp3 player ersteigert beim shop aber bei dem schreibich immer noch hin und her wie dsa mim zurückschicken is und wie ich da n neun bekomm kann und die bekomms nich auff reihe
geht das auch mal auf deutsch oder deutschähnlich. benutz bitte das editieren bevor ich es tu.
 
Original geschrieben von Mr.FrEEzEr
in der regel müssen firmen ihre waren zurücknehmen um sie dem hesteller zwecks reparatur zukommen zulassen.
soweit ich weiss, dürfen sie dies 2x machen, bevor du anspruch auf ein ersatzgerät hast. (nach jeder repatatur, garantieverlängerung bestätigen lassen!!!)
es ist auch nicht zwingend, daß sie dir während der reparatur ein leihgerät überlassen.
in deinem fall, kann ich das aus hygienegründen sogar verstehen.

wenn du sicher bist, das auf deinem gerät noch garantie drauf ist, und der verkäufer sich weigert das gerät anzunehmen, würde ich zum verbraucherschutz gehen. gibts in jeder grösseren stadt.



geht das auch mal auf deutsch oder deutschähnlich. benutz bitte das editieren bevor ich es tu.

Es ist so, dass du auf das Produkt 2 Jahre Gewährleistungspflicht hast, keine Garantie.

Das Gerät kann also in diesen 2 Jahre immer wieder kkaputt gehen, ohne dass du für eine Reparatur/Tausch etwas zahlen mußt.
Durch das ständige erneuern des Gerätes, verlängert sich nicht die Gewährleistungszeit.

Sollte also das Gerät am letzten Tag der Gewährleistungzeit noch mal kaputt gehen, wird es getauscht und sollte es dann 1 Woche später kaputt gehen, ist keine Gewährlistung mehr darauf. --> Reparatur Kostenpflichtig.

Bei einer Reparatur gibt es immer min. 1 Jahr Reparatur Gewährleistung, solange es nicht auf Kulanz/Garantie gemacht wurden ist, da tritt wieder der 1ste Fall mit der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren ein.

Es ist normal, dass der Makrt dir das Gerät e4ingezogen hat, um es zum Hersteller zu schicken, da bekanntermaßen, dieses Geschäft wohl kaum noch welche auf Lager hat. Aktion war im April, wenn ich mich richtig erinnere.

Das Gerät wird also zum Hersteller eingeschickt und höchstwahrscheinlich getauscht, da sich oft keine Reparaturen lohnen.

Solche defekten Geräte werden dann gesammelt und irgendwann repariert und wieder als Austausch Geräte angeboten.

It's busines. every day the same.

Hoffe, du bekommst dein Gerät bald wieder und kannst weiter mixen.

Alles Gute,

Jan
 
hm warum deutsch...
geht doch eigentlich so

hab mir halt n mp3 player gehotl der is schrott gegangen und jetzt schreibich da schon seit längeren mails hin aber bekomm keine antwort
 
zu deinem Mp3 Player:

Also ein Versandhandel im Internet?
Gerichtsstand Deutschland oder Ausland?

Sollte es deutschland sein, kann st du es mit einem Paket und Abnahmebestätigung an die schicken und dann schilderst du nochmals dein Problem, bzgl. des kaputten Players.

Versandkosten müssen die übrigens auch erstatten, sollte der Warenwert über 30 € liegen (Fernabsatzgesetz)

Sollten Sie sich nicht melden: Anwalt.

Was anderes kann ich dir nicht raten. Ansonsten ruf die doch mal an.

Irgendwie muß das Problem doch zu lösen sein.

Grüße,
Jan
 
Hi Muskelpacket,

Ist schon recht so gelaufen.
Nach der Schuldrechtsreform die du ansprichst (seitdem 2 Jahre Gewährleistungpflicht des Verkäufers) soll der Verkäufer zunächst "nachbessern" dürfen, bevor der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. (Weigert Verkäufer sich, dann sofort "Rücktritt" möglich für Käufer.)

Die Anzahl der dem Verkäufer gestatteten Nachbesserungsversuche beläuft sich i.d.R. auf 2 bis 3.

Allgemeine Anmerkung zum Thema "2 Jahre Garantie"
(was man jetzt überall rumposaunt wie als wenns nen Heiligtum ist).

Sei froh, daß dein Mixer innerhalb der ersten 6 Monate kaputtging.
Im Zeitraum von ersten Tag des 7. Monats bis 2 Jahren hat der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr eingebaut. Daß heißt, der KÄUFER muß BEWEISEN, daß der Fehler am Kaufgegenstand schon bei Kauf ="Gefahrübergang" betanden hat. Das ist fies und i.d.R. für normale Kaufgegenstände nicht möglich. (Du müßtest dafür alle Kaufsachen vor laufender Kamera, Sachverständigem und am besten noch Notar zu Beweis des Fehlers schon bei Kauf vornehmen.) Wer schraubt schon seinen Mixer auf dem Ladentisch auseinander.... :)
FAZIT: 6 Monate Gewährleistungspflicht ohne Probleme, alles danach dient Juristen zum Klausurenschreiben :)))))
 
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